- Stasi 2.0 roundup
Das oberste Gericht hat entschieden, die Freude war groß (wenn auch nicht auf allen Seiten), Zeit sich die ganze Geschichte mal in Ruhe anzuschauen. Auf Seiten der Kläger setzt nach dem Freudentaumel erstmal der Katzenjammer ein. Wenn man sich das Kleingedruckte einmal in Ruhe anschaut, wurde die Vorratsdatenspeicherung mitnichten in aller Grundsätzlichkeit verboten sondern nur ihre aktuelle Form. Sprich, der Gesetzgeber hat sich mal wieder mit Dilettantismus hervorgetan und ein Gesetzeswerk grob verkackt. So weit, so bekannt, solche Fälle häufen sich ja in letzter Zeit. Warten wir also auf Beta 2.0 des Gesetzes, vieleicht klappts ja diesmal.
Nachlese:
Einen möglichen Rettungsanker versucht gerade die „Internetwirtschaft“ auszuwerfen. Man argumentiert damit, dass es technisch gar nicht möglich sei die Forderungen nach Ausschluss bestimmter Berufsgruppen von der Speicherwut umzusetzen. Ist in meinen Augen jedoch eher heiße Luft, man könnte die Betroffenen immer noch dazu zwingen, sich über einen Nachweis beim Provider von der Speicherung zu befreien. Quasi „opt-out“, wer argumentiert dagegen?
0 Antworten to “news 4.3.2010”